Jugend und Kirchenvorstand

Kirchenvorstandswahl Bayern 2018Am 21. Oktober 2018 ist Kirchenvorstandswahl. Mindestens genauso wichtig wie Landtags-, Bundestags- oder andere Wahlen. Jugendliche dürfen und sollen mitbestimmen. Das besondere bei der KV-Wahl: Auch Jugendliche dürfen wirklich mitreden. Alle Konfirmierten ab 14 Jahren sind wahlberechtigt und dürfen, können, sollen ihre Stimme abgeben. Für viele ist es die erste Wahl, an der sie beteiligt sind. Deshalb ist es für junge Erstwähler wichtig zu verstehen, was sie wählen, warum und wozu.

Die Evangelische Jugend in Bayern hat 10 Gründe zusammengefasst, warum Jugendliche sich im Kirchenvorstand engagieren sollten:

1. Jugendliche sind Teil der Gemeinde und müssen daher vertreten sein. Junge Menschensind nicht Kirche von morgen, sondern schon heute voll dabei.
 
2. Junge Menschen bringen oft bereits Erfahrung im Bereich Gremienenarbeit mit undkönnen die Sitzungskultur damit bereichern.
 
3. Gremienarbeit lebt von verschiedenen Blickwinkeln und Perspektiven. Junge Menschenkönnen hier einen wertvollen Beitrag leisten. Neue Menschen stellen neue Fragen.
 
4. Die heute getroffenen Entscheidungen müssen von „der Jugend“ später umgesetzt und vertreten werden. Deshalb sollte sie heute schon die Zukunft mitgestalten.
 
5. Junge Menschen im KV erleben christliche Werte und Traditionen und können diese in ihre Lebenswirklichkeit weitertragen.
 
6. Junge Menschen ermutigen durch ihre Unbeschwertheit, neue Inhalte und Methoden in den Blick zu nehmen und neue Wege zu denken/zu gehen/auszuprobieren.
 
7. Die Unplanbarkeit von Lebensbiografien auf 6 Jahre ist keine jugendspezifische Frage, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
 
8. Positive Erfahrungen der Mitgestaltung binden für später. Auch wenn sich die Lebenswirklichkeit ändert, bringen sich Menschen, die Beteiligung erfahren haben, in der Gesellschaft ein. Wer als Jugendlicher gute Erfahrungen gemacht hat, kommt wieder.
 
9. Junge Menschen können Brücken bauen zwischen Tradition und neuen gesellschaftlichen Herausforderungen.
 
10. Die Beteiligung „der Jugend“ im Kirchenvorstand ist Teil von Gemeindeaufbau und Nachwuchsförderung.
 

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