Auch wenn es seit 1. März in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gibt, besteht weiterhin der Beschluss des Kirchenvorstands aus seiner Sitzung vom 15.11.2022:
Der Kirchenvorstand empfiehlt auch weiterhin das Tragen einer Maske im Gottesdienst. Im Gemeindehaus obliegt das Masketragen der Verantwortung der Gruppenleiter*innen in Absprache mit den Teilnehmenden.
(Stand: 11.03.2023)